Der Conseil constitutionnel

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Für die kommende, 3. Auflage des Handbuchs Bundesverfassungsgericht, herausgegeben von Robert Chr. van Ooyen und Martin H. W. Möllers, habe ich einen Beitrag über den französischen Conseil constitutionnel geschrieben. Das Handbuch erscheint in der 2. Jahreshälfte 2023 bei Springer VS.

Leseprobe

„Die Etablierung des Conseil constitutionnel (frz. Verfassungsrat) gründet auf der Verfassung der Fünften französischen Republik vom 4. Oktober 1958 . Mit ihr wurde das aktuelle, semi-präsidentielle Institutionengefüge Frankreichs gegründet , das derzeit (2023) auf die zweitlängste Historie aller Verfassungsordnungen nach der Französischen Revolution von 1789 zurückblicken kann. Insofern kann hier von einer vergleichsweise stabilen politischen und institutionellen Ordnung gesprochen werden.

Der Verfassungsrat hat seine Arbeit am 5. März 1959 aufgenommen und ist damit gut acht Jahre jünger als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Es handelt sich hier um das erste Verfassungsgericht dieser Art in Frankreich überhaupt. Gegen die Entscheidungen des Verfassungsrats kann keine Berufung eingelegt werden; sie sind für die gesamte öffentliche Hand verbindlich. Seinen Sitz hat der Verfassungsrat in der 2, Rue du Montpensier, im ersten Pariser Arrondissement, wo er in einem Flügel des Palais Royal residiert. (…)

Vor dem Hintergrund dieser Wächterfunktion des Verfassungsrats verfolgt der vorliegende Beitrag das Ziel, eine Einschätzung dahingehend zu formulieren, inwieweit der Verfassungsrat tatsächlich als funktionales Äquivalent zum Bundesverfassungsgericht betrachtet werden kann. Hierzu sind drei Schritte erforderlich: (1) Der Beitrag wird die Funktions- und Arbeitsweise der Institution des Verfassungsrats vorstellen, und dabei auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen, seine Zusammensetzung und seine Aufgaben eingehen; (2) er wird die verschiedenen Arten von Entscheidungen des Verfassungsrats vorstellen und darstellen, wie insbesondere eine Entscheidung sich als Katalysator für die Entwicklung der Verfassungsrechtsprechung im politischen System der Fünften Französischen Republik erweisen hat; (3) schließlich wird der Beitrag darlegen, inwiefern der Verfassungsrat als echter ‚oberster Gerichtshof’ und damit als funktionales Äquivalent zum deutschen BVerfG gesehen werden kann.“

Lemke, Matthias (2023), Der Conseil constitutionnel, in: Robert van Ooyen / Martin H. W. Möllers, Handbuch Bundesverfassungsgericht, 3. Auflage, erscheint bei Springer VS.

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