Das Büro von Matthias Lemke durfte in den letzten Tagen einen kuriosen Vorgang beobachten: Eine Kölner Medienrechtskanzlei, die, wie ich nur vermuten kann, sicher auch hier mitliest, stellte einem der größten deutschen Wissenschaftsverlage im Oktober diesen Jahres ein „Warn- / Hinweisschreiben“ zu. Dieses muss mit ziemlich heißer Nadel gestrickt worden sein, so meine Vermutung, denn es finden sich darin nicht nur eklatante Tippfehler, auch interne Regie- bzw. Korrekturanweisungen wurden nicht gelöscht und der Titel des Chefs ist auch noch falsch geschrieben. Und das, obschon die Kanzlei im Ruf steht, alles andere als preiswert zu sein. Jedenfalls: In diesem Schreiben mutmaßte eben jene Kanzlei, eine unter anderem von mir für den Februar 2026 angekündigte Publikation könnte vielleicht Aussagen beinhalten, die möglicherweise als Persönlichkeitsrechtsverletzungen eines ihrer Mandanten zu werten seien. Und der Konjunktiv, so meine ich, zeigt: das alles schrieb die Kanzlei rein vorsorglich und ohne auch nur eine Zeile Text zu kennen.
Was auf den ersten Blick noch als umsichtiges Vorgehen gewertet werden mag, erscheint für mich jedoch schnell in einem anderen, dunkleren Licht. Denn die Kanzlei spricht in ihrem Schreiben auch noch von mehreren Dingen bzw. Sachverhalten, deren Wahrheitsgehalt – Stand heute – ziemlich zweifelhaft ist, die aber die Herausgeber des in Frage stehenden Bandes diskreditieren sollen. Wollte sie also einfach nur – einschüchtern? Wenn nicht, hätte sie ansonsten nicht einfach mal bei den Herausgebern nach dem Text fragen können, wenn sie schon so um ihren Mandanten besorgt ist?
Wie dem auch sei: Das Büro Matthias Lemke freut sich jedenfalls bereits sehr auf die anstehende Publikation, die ebenso spannende wie wichtige Inhalte und Informationen zu Tage fördern wird. Ob der fragliche Mandant sich zurecht fürchtet? Wir werden es sehen. Den Text des Schreibens stelle ich auf Anfrage gerne zur Verfügung, weil ich – gerade für Wissenschaftler:innen – hier Aufklärungsbedarf sehe.


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