Ergänzend zum Beitrag vom 11.2. hat die FAZ den Ausgang des Verfahrens am Landgericht Lübeck – Stephan Maninger und die Anwaltskanzlei Höcker waren hier mit 129 zu 1 mit ihren Unterlassungsanträgen gescheitert – im Rahmen ihrer Podcast-Reihe „Einspruch“ thematisiert. Der Experte für Wissenschaftsrecht Klaus Ferdinand Gärditz und Patrick Bahners sprechen hier gute 25 Minuten über den Fall, über die Wissenschaftlichkeit unserer Studie und die Bedeutung des Verfahrens über den eigentlichen Fall hinaus.

Das Gespräch beginnt ab Minute 21:05. Der Ankündigungstext lautet:
„Dann ist der Bonner Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz zu Gast im Podcast. Mit ihn diskutieren wir ein Urteil des Landgerichts Lübeck. Stephan Maninger, Professor an der Bundespolizeiakademie, hatte sich gegen eine wissenschaftliche Publikation gewehrt. In dieser wurde ihm unter anderem vorgeworfen, rechte Positionen zu vertreten.“
Zum weiteren Kontext: Die „Interpretation“ des Vorgangs rund um die sog. „Lemke-Studie“ durch Ralf Höcker kann auf der Seite seiner Kanzlei nachgelesen werden. Auch Stephan Maninger hat mittlerweile eine eigene Website, auf der er seine – ich ganz persönlich würde meinen: sehr exklusive – Sicht der Dinge darstellt, inklusive einer äußerst spannenden Symbolsprache. Hier finden sich auch die Kurzversionen die Gutachten der Herren Joachim Krause (Universität Kiel) und Thomas Jäger (Universität Köln), die Maningers Dienstherr, die Bundespolizei, beauftragt hatte. Über die Herausgabe der Langversionen der Gutachten streite unter anderem ich schon seit über eineinhalb Jahren über die Bundesdatenschutzbeauftragte mit der Bundespolizei. Vielleicht will man sie nicht herausgeben, weil die Langversionen doch nicht so „gut“ für den Bundespolizeiprofessor ausfallen? Oder gibt es dann noch was anderes zu verbergen?
Dem Vernehmen nach sollen Maninger und sein Anwalt Höcker derzeit in der Sache das zuständige Oberlandesgericht bemühen.


Hinterlasse einen Kommentar