Da der von Daniel Peters und mir herausgegebene Sammelband zum Staatsverständnis der Neuen Rechten nunmehr erschienen ist, möchte ich an dieser Stelle noch einmal das im Oktober letzten Jahres bei unserem Verlag eingegangene „Warn- / Hinweisschreiben“ aufgreifen. Dieses hatte – ohne jede Kenntnis des Inhaltes unserer Publikation – die Kanzlei Ralf Höcker für ihren Mandanten Stephan Maninger zugestellt.
Was sie damit wohl erreichen wollte, darüber vermag ich nur zu spekulieren. Schön zu sehen ist jedenfalls, dass die ein oder andere Formulierung in dem Schreiben, nicht zuletzt im Lichte der jüngsten Entscheidung des LG Lübeck, nicht sonderlich gut gealtert ist.
Im Sinne der Aufklärung über den Modus operandi von „Dr. Prof. Ralf Höcker“ veröffentliche ich hier das fragliche Schreiben. Und zitiere noch einmal Klaus Ferdinand Gärditz aus seinem Beitrag in der FAZ:
„Wer sich gegen fachlich begründete Deutungen wahrheitsgemäßer Zitate nicht mit besseren Argumenten, sondern nur hilflos durch Unterlassungsklagen zu wehren weiß, hat als Wissenschaftler möglicherweise nichts Gewichtiges zu sagen.“


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