Der Bonner Staatsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz hat in der heutigen (11.2.26) Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zum Urteil des LG Lübeck in der Sache Stephan Maninger ./. Nomos Verlagsgesellschaft et al. Stellung genommen. Nachstehend zwei Auszüge aus seinem Text:
„Ein Anschauungsfall, wie man mit rechtlichen Konflikten über wissenschaftliche Äußerungen konstruktiv umgehen kann, lieferte nunmehr die Pressekammer des Landgerichts Lübeck (Urteil vom 16. Dezember 2025 – 15 O 173/24). Geklagt hatte der Fachhochschulprofessor Stephan Maninger, der an der Hochschule des Bundes im Fachbereich Bundespolizei Sicherheitspolitik lehrt. Die Politikwissenschaftler Daniel Peters und Matthias Lemke hatten im „Jahrbuch öffentliche Sicherheit 2022/23″ in einem Fachbeitrag Veröffentlichungen ausgewertet und warfen Maninger auf dieser Grundlage eine Nähe zur Neuen Rechten vor. Namentlich kamen sie zu dem Schluss, dass dieser ethnopluralistische, autoritäre und rassistische Positionen vertrete, die verfassungsfeindlich und insbesondere mit der Menschenwürde unvereinbar seien. Der Düpierte klagte nun gegen Verleger und Herausgeber der Zeitschrift und wollte insgesamt die Unterlassung von 130 Äußerungen im angegriffenen Aufsatz erreichen. Er fühlte sich falsch gedeutet und sprach dem Aufsatz jedwede Wissenschaftlichkeit ab, weil er Teil einer politischen Kampagne gegen ihn sei. Das Landgericht hat die Klage nun im Wesentlichen (genauer: in 129 Punkten) abgewiesen.“

„Der Kläger wird sich gegenüber seinem Dienstherren (dem Bund), um die eigenen Publikationen zu rechtfertigen, vermutlich auf ebenjene Grundsätze der Wissenschaftsfreiheit berufen, die er seinen Kontrahenten nicht zugestehen wollte. Wer sich gegen fachlich begründete Deutungen wahrheitsgemäßer Zitate nicht mit besseren Argumenten, sondern nur hilflos durch Unterlassungsklagen zu wehren weiß, hat als Wissenschaftler möglicherweise nichts Gewichtiges zu sagen. Auch ein Schuss in Knie kann sitzen.“


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